Aufgaben der Landeskirchlichen Vertrauensperson:
Die Vertrauenspersonen im Bereich der Nordkirche wählen aus ihrer Mitte Landeskirchliche Vertrauensperson und eine
Stellvertretung.
Die Landeskirchliche Vertrauensperson ist beratendes Mitglied im Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretung der
Nordkirche und hat das Recht an jeder Sitzung beratend teilzunehmen.
Die Aufgaben der Landeskirchlichen Vertrauensperson sind insbesondere:
- Vertretung der Interessen der Menschen mit Behinderung.
- Beratung, Förderung und Information der gewählten Vertrauenspersonen in ihren Aufgaben, Rechten und
Pflichten.
- Beratung und Information der Mitarbeitervertretungen zu den Rechten der Menschen mit Behinderung, insbesondere dort,
wo keine Vertrauensperson gewählt ist.
- Beratung und Information von Menschen mit Behinderung, soweit es vor Ort keine Vertrauensperson
gibt.
- Organisation von Versammlungen und Fortbildungen für Vertrauenspersonen.